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PRO Computer
Ronald Körber
Im Gewerbegebiet 34
57368 Lennestadt-Elspe

Telefon: 02721/3691
Telefax: 02721/1497
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USt-ID: DE126200624

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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 12.09.2017

 

1. Geltung der Bedingungen

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und wir nicht widersprechen. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

1.2. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von uns, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

2.2. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen.

2.3. Unsere Preise verstehen sich zzgl. Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.4. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Ändert sich die Bonität des Kunden im Nachhinein, sind wir berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

2.6. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten durch Zinsen und Verzug entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

 

3. Lieferfrist

3.1. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir kommen in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung durch uns verschuldet, die Leistung fällig ist und der Kunde uns erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.

3.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggfs. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, die für die Ausführung des Auftrags notwendig sind.

3.3. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer mitteilen.

3.4. Liefertermine verlängern sich für uns angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg und kriegsähnlichen Zuständen und anderer nicht von uns zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen usw.

3.5. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Lieferverzögerung durch eines der in 3.3. und 3.4. genannten Ereignisse länger als sechs Wochen andauert.

3.6. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ist der Kunde Unternehmer, so ist im Fall leichter Fahrlässigkeit ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.

 

4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1. Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

4.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch uns mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können. Ist der Käufer Unternehmer und unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

4.4. Für den Fall, dass im Verkehr mit Unternehmern die Waren an den Käufer zu versenden sind, haben wir mit der Übergabe der Waren an das ausführende Transportunternehmen unsere Leistungspflicht erbracht und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über.

 

5. Widerrufsrecht für Verbraucher (Widerrufsbelehrung)

5.1. Sie können als Verbraucher Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

per Brief: PRO Computer, Ronald Körber, Im Gewerbegebiet 34, 57368 Lennestadt

oder per Fax: 02721/1497

oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

5.2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

5.3. Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 d Abs. 4 BGB) nicht bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Ein Widerrufsrecht besteht auch nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

 

6. Kulanzrücknahme und Annahmeverweigerung

6.1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben, erfolgt eine Abwicklung nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und ihr wiederverkaufsfähiger Zustand. Kulanzrücknahmen werden grundsätzlich nur zur Verrechnung mit zukünftigen Lieferungen durchgeführt.

6.2. Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände des Käufers bei uns, einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an uns für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pauschal pro Monat 15 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Liefervertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen, usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7.2. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

7.3. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. In diesem Fall erwerben wir das Miteigentum an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht. Für die durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

7.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

7.5. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungs-Endbetrags (einschließlich MwSt.) an uns ab. Zur Einziehung der Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.6. Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

8. Gewährleistung / Haftungsausschluss

8.1. Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware besteht nicht, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unabhängig von diesen Regelungen zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt. Des weiteren bleibt unabhängig von diesen Regelungen zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

8.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

8.3. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

8.4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. Die Sachmängelhaftung erlischt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

8.5. Im kaufmännischen Verkehr sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, für Verbraucher gilt eine Frist von zwei Monaten; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend §377 HGB.

8.6. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

8.7. Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§439 II BGB). Sollten wir im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

8.8. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des §439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. §478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf §478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.2 und 8.5 abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach §478 IV S.1 BGB.

8.9. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; §203 bleibt unberührt.

8.10. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

8.11. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstands zu gestatten.

 

9. Sonstige Vereinbarungen

9.1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt werden, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Wechsel- oder Scheckproteste u.ä.

9.2. Bei Lieferung von Software oder Literatur gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

9.3. Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

9.4. Für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendigen Genehmigungen hat grundsätzlich der Käufer einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

9.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lennestadt, wenn der Kunde Kaufmann ist; wir sind auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

9.6. Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

9.7. Sollten einzelne Bestimmungen des Liefervetrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.


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